Oberstufe (12-16)
… stimmt die Schule noch?
Laut gesetzlichen Vorgaben sind sowohl der integrative als auch der sonderschulische Weg bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit (als Übergangslösung auch bis zum Abschluss des 20. Lebensjahres) möglich. Für die Berufswahl gibt es einige Beratungs- und Brückenangebote, auch über die obligatorische Schulzeit hinaus. ( s. Suchbegriff "Brückenangebote")
BL
Theoretisch ist eine integrative Beschulung bis zum Ende der Schulzeit möglich. Der sonderschulische Weg steht immer offen. Wenige Gemeinden führen noch Kleinklassen. Mit Beginn der Sekundarstufe 2 finanziert nicht mehr die Gemeinde, sondern der Kanton die Schule. Meist ist es in diesem Alter deutlich einfacher, einen alternativen (privaten) Schulplatz bezahlt zu bekommen.
Heilpädagogische Schule des Heilpädagogischen Zentrums (Trägerverein Insieme) in Liestal und Münchenstein.
Praxistipp
Erfahrungsgemäss wird das HPZ von den Abklärungsstellen sehr häufig vorgeschlagen.
Andere private Anbieter die ebenso einen Leistungsvertrag haben:
Sonnenhof, Arlesheim
Sonnhalde, Gempen
Therapie Schulzentrum, Münchenstein (TSM)
GSR Sprachheilschule Aesch
Tandem Reinach
Eccola, Riehen
(SOL, Liestal )
sowie Schulheimplätze (Röseren, Schillingsrain, Sommerau), Sonnenhof und Sonnhalde haben auch Internat.
Adressen der Sonderschulen: Website der Stiftung Mosaik www.stiftungmosaik.ch ->Infobroschüren ->Liste der Sonderschulen
Für diese Schulen ist eine Abklärung und Zuweisung durch die Fachstelle (schulpsychologischer oder Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) notwendig.
Ganz private Anbieter:
Steinerschulen Pratteln, Aesch, Münchenstein
SOL, Liestal
Unica, Liestal
Academina learning, Reinach (früher Learn-in)
FOKUS, Bottmingen
(MINERVA , BZB, Montessorischule und academia learning (1:1 Lösung) in Basel)
Praxistipp
Leider erleben wir, dass viele Integrationen zwischen dem 3. und 5. Schuljahr und zu Beginn der Pubertät abgebrochen werden. Meist dann, wenn sich eine intellektuelle Schere zu den Klassenkameraden auftut. Wir wundern uns immer wieder darüber, dass die Fachleute bei Kindern mit Lern- oder geistiger Behinderung über diese Gegebenheit staunen. Hier ist die Integration für uns noch nicht zu Ende gedacht. Oft sind auch Verhaltensoriginalitäten der Grund für einen Abbruch der bisherigen Beschulung. So werden oft sogar Kinder ohne Sonderschulstatus in eine andere Gemeinde verschoben.
Von der Grundproblematik der Kindes/Jugendlichen und seinen Lernmöglichkeiten sind mögliche alternative/private Schulen abhängig.
Sie haben auch hier alle zwei Jahre Anspruch auf eine Neubeurteilung durch die Fachstellen.
Krisenfall Abbruch bisherige Beschulung ohne klare Vorgabe des weiteren Weges oder Differenzen: s. Suchbegriff Primarschule
BS
In Basel ist die Integration bis Ende der Schulzeit vorgesehen. Es gibt keine Kleinklassen mehr. "Heilpädagogische" Klassen (sie heissen "Spezialangebote der Volksschule") gibt es am Standort Sandgrube.
Für Jugendliche, für die diese Beschulungsform nicht stimmt, gibt das Erziehungsdepartement folgende Sonderschulen an, mit denen nach Absprache zusammengearbeitet wird:
-Christopherusschule
-Sonnenhof, Arlesheim
-TSM, Münchenstein
-GSR, Aesch
-zur Hoffnung sowie Schulheime laut Liste
Ansonsten gibt es viele ganz private Anbieter, die aber meist selbst bezahlt werden müssen. www.baslerprivatschulen.ch
Praxistipp
Bezogen auf ältere Jugendliche erreichen und aus BS vor allem Anfragen von autismusbetroffenen Familien, für deren Kind die Beschulung in der Integration schwierig ist. Wo finanziell möglich, weichen viele auf eine private Beschulung aus. Oft muss das Kind/der Jugendliche mit seinem Scheitern erst „beweisen“, dass die Schule nicht stimmt, was für die ganze Familie belastend ist.