Berufswahl und Ausbildung

Berufswahl und Ausbildung 329654

 

 

Praxistipp

Da sich erst eine unserer Familien in dieser Phase befindet, haben wir noch nicht sehr viel praktische Erfahrung mit den Möglichkeiten der Berufsfindung. Wir haben uns aber um Adressen für allgemeine Informationen bemüht.

 

Aus den Geschichten junger Leute, die unsere Vorstandsmitglieder in ihrer Berufsarbeit hören, lässt sich eines herausfiltern: Es besteht ein Konflikt zwischen zwei HauptinteressenAuf der einen Seite steht die optimale finanzielle Absicherung mit einer möglichst hohen Berentung, auf der anderen die möglichst selbständige, selbstbestimmte Lebensweise und das Ziel des ersten Arbeitsmarktes. Wie wir hören, ist  hier die Abwägung schwierig, man sollte sich rechtzeitig seriös beraten lassen. Wenn die Integration in den ersten Arbeitsmarkt scheitert, scheint es eher schwierig zu sein, die IV-Rente anzupassen. Der andere Weg einer anfänglich höheren Berentung, die heruntergefahren wird, scheint einfacher zu sein.

Insider haben geraten, dass es von Vorteil sei, während des ganzen Berufsfindungs- und Ausbildungsprozesses engen Kontakt sowohl mit dem Lehrbetrieb als auch der IV-Stelle zu halten. Auch sei eine Begleitung durch einen qualifizierten Facharzt oft von Vorteil.

 

Für die Sekundarstufe 2 wie für die erste Berufsausbildung ( längstens bis zum vollendeten 20. Lebensjahr) ist der Bund bzw. die Bundesgesetzgebung zuständig. Die Grundlage für den Anspruch auf eine IV- unterstützte Ausbildung ist "eine Behinderung im Sinne der Invalidengesetzgebung".  In § 8 des ATSG (allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechtes) ist Invalidität definiert als: "...voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit". Hier sind also erstmal keine Einschränkungen nach z.B. Problemstellung oder Diagnose vorhanden.

Bei Jugendlichen, die nach dem 20.Lebensjahr die Ausbildung beginnen, besteht eine Lücke.

Bei Jugendlichen, die integriert beschult werden, sind die Abläufe zum Übergang in die Berufswelt noch nicht institutionalisiert. Die Eltern sollten sich rechtzeitig mit Hilfe der zuständigen heilpädagogischen Fachperson  über die Abläufe informieren.

Grundsätzlich gibt es neben den weiterführenden Schulen und der "normalen" 3-4jährigen EFZ (eidgenössisches Fähigkeits Zeugnis) Lehre - abhängig von den Voraussetzungen des einzelnen Jugendlichen-folgende Möglichkeiten:

 

EBA-Lehre

zweijährige Lehre, führt zum eidgenössischen Berufsattest ( anerkannter eidgenössischer Berufsabschluss). Richtet sich v.a. an Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten. Die Praxis wird im Lehrbetrieb erworben, die Theorie an einem Tag in der Woche in der Berufsschule mit spezieller Betreuung.

 

Der Zugang zur EBA-Lehre führt zwingend über die IV- Berufsberatung, da die IV den Zusatzaufwand in der Lehre finanziert. Die Jugendlichen erhalten in der Lehre keinen eigentlichen Lehrlingslohn, sondern das kleine IV-Taggeld (bis längstens 20 J.).

 

Für den Anspruch auf IV-Berufsberatung reicht ein Sonderschulstatus, er ist also auch bei integrierter Beschulung gegeben (genaue Definition des Anspruches im IVG, Invalidenversicherungsgesetz, C,§ 8). Auch dieser Anspruch ist also an keine Diagnose gebunden.

 

Nach abgeschlossener EBA-Lehre wird mit dem Lehrbetrieb und der IV weiter geschaut, ob der Übertritt in eine EFZ-Lehre möglich und sinnvoll ist (nur im gleichen Bereich wie EBA) oder ob der Jugendliche mit dem EBA-Abschluss ins Erwerbsleben eintritt, entweder auf dem ersten Arbeitsmarkt oder im geschützten Rahmen. Es wird auch geprüft, ob eventuell eine Teilrente möglich/nötig ist. Ohne Teilberentung gibt es keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen und keine Möglichkeit, im geschützten Arbeitsmarkt unterzukommen.

 

PrA-InSOS 

zweijährige berufspraktische Ausbildung, führt zum INSOS-Berufsattest (kein eidgenössischer Abschluss). Ist ein niederschwelliges Angebot für Menschen, die die eidgenössisch geregelten Angebote nicht nutzen können. Ist stark auf die individuellen Ressourcen ausgerichtet. Wird auch über die "beruflichen Massnahmen" der IV finanziert.

Während der Ausbildung  erhalten die Jugendlichen das kleine IV-Taggeld, das nach Abschluss der Ausbildung in eine Rente umgewandelt wird. Das Gesuch hierfür, wie auch für die PrA-Insos- Ausbildung muss durch Betroffene, Eltern oder gesetzliche Vertreter an die IV-Stelle gestellt werden. Normalerweise wird mit einem PrA-InSOS- Abschluss ein geschützter Arbeitsplatz in Frage kommen.

 

Arbeit in einer geschützen Institution

 

Arbeit in einer Beschäftigungseinrichtung

 

Quellen: Website www.integrationundschule.ch ; handicapforum Nr.3/2017; Interview mit Sachverständigen

 

Beratung gibt es bei der Stiftung Mosaik www.stiftungmosaik.ch oder bei den für die jeweilige Grundproblematik zuständigen Beratungsstelle (s. Mosaikstein Selbsthilfe/Beratung)

 

weitereAdressen:

-www.berufsberatung.ch  guter Überblick über die Berufe, die mit der EBA- Ausbildung möglich sind und über die Fortführungsmöglichkeiten (oft ist später ein Einstieg in die "normale" EFZ- Lehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis möglich)

-www.stiftungmosaik.ch  ->Infobroschüren ->Schulaustritt-was ist zu tun? guter allgemeiner Überblick

-Martin Boltshauser, Advokat bei procap hat uns dankenswerterweise seinen Vortrag "von der Schule zum Beruf" überlassen hier

-www.proinfirmis.ch/Uploads/media/AG-Sonderschule-01.pdf bietet einen Flyer "Von der Sonderschule zur Arbeitswelt"

 

Neben der IV-Berufsberatung

kann man eine persönliche Zukunftsplanung bei Christina Settelen, Oberwil www.christina-settelen.ch in Anspruch nehmen (private Finanzierung)

Im Rahmen des einjährigen Jugendförderkurses bietet das Bürgerspital Basel Eignungs-/Neigungs-Abklärung, Schnupperlehren und Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche an. www.integration.buespi.ch

Viele Sonderschulen bieten eine Berufswahl- oder Werkschulklasse im Anschluss an die obligatorische Schulzeit an, auch hier werden Neigungen eruiert und Schnupperpraktika ermöglicht sowie der schulische Rucksack vervollständigt.

 

 

Lehrstellensuche

Plattform MyHandicap  www.myhandicap.ch/job-ausbildung-behinderung/lehre-handicap

Job Booster Lehrstellenportal www.impulsebasel.ch 

Bürgerspital Basel www.integration.buespi.ch

ESB Baselland www.esb-bl.ch

iPunkt  Label für Arbeitgeber von Menschen mit Behinderung

 

 Hier suchen wir noch weiter nach Adressen


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